Das Erbrecht behandelt einerseits Fragen der Regelung des Vermögens zu Lebzeiten. Kernstück ist die selbstbestimmte Weitergabe des erfolgreichen Lebenswerks und eine generationsübergreifende Nachfolgeplanung. Anderseits schafft das Erbrecht Grundlagen für die Rechte und Pflichten nach dem Tod. Wichtige Themen in diesem Zusammenhang sind das Testament, der Erbvertrag und lebzeitige Übertragungen. Bestandteil des Erbrechts ist zudem das Pflichtanteilsrecht und die Rechte der Erbengemeinschaft.
Das Erbrecht behandelt u.a. die folgenden Bereiche, bei denen wir Ihnen gerne zur Seite stehen:
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Testament
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Erbvertrag
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Unternehmensnachfolge
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Testamentsvollstreckung
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Pflichtteilsrecht
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Erbschaftssteuer
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Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten