Sie leben getrennt und möchten sich scheiden lassen?
Die Scheidungsfolgen haben Sie mit Ihrem Ehepartner bereits geklärt oder Sie haben nichts zu regeln?
Dann können wir für Sie die Scheidung einreichen, und zwar bundesweit.
Wir kommunizieren mit Ihnen per E-Mail. Die gesamte weitere Korrespondenz erfolgt auf elektronischem Weg. Ein persönliches Treffen ist nicht erforderlich.
Verfügen Sie über in etwa gleiche Einkünfte oder hat ein Ehegatte beruflich, z.B. für die gemeinsamen Kinder zurückgesteckt. Haben Sie gemeinsame Verpflichtungen, z.B. einen Kredit für ein gemeinsam gebautes Haus oder eine erworbene Eigentumswohnung finanziert? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch, damit Ihnen einen Überblick über sämtliche Scheidungsfolgen geben können. Sollte ein Treffen nicht möglich sein, können wir natürlich auch hier die Scheidungsfolgen telefonisch besprechen und die weitere Korrespondenz sodann auf elektronischem Weg mit Ihnen führen.