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Familienrecht

Das Familienrecht regelt Rechte und Pflichten innerhalb von Ehe und Lebenspartnerschaften, aber auch das der nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Benötigen Sie eine Beratung und Begleitung im Rahmen Ihrer Trennung und möglichen Scheidung? Wesentlich ist hierbei die Klärung von Ansprüchen der Eheleute bei der Trennung und im Zuge einer Scheidung, insbesondere die Klärung von Unterhaltsansprüchen und die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens. Aber auch vor der Eheschließung können wesentliche Fragen des Zusammenlebens im Wege eines Ehevertrages geklärt werden.
Das Familienrecht behandelt u.a. die folgenden Bereiche, bei denen wir Ihnen gerne zur Seite stehen:
  • Trennung und Scheidung
  • Vorbereitung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Güterrecht (Zugewinnausgleich)
  • Unterhaltsansprüche
  • Kindschaftsrecht
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Online-Scheidung

Sie leben getrennt und möchten sich scheiden lassen?

Die Scheidungsfolgen haben Sie mit Ihrem Ehepartner bereits geklärt oder Sie haben nichts zu regeln?

Dann können wir für Sie die Scheidung einreichen, und zwar bundesweit.

Wir kommunizieren mit Ihnen per E-Mail. Die gesamte weitere Korrespondenz erfolgt auf elektronischem Weg. Ein persönliches Treffen ist nicht erforderlich.

Verfügen Sie über in etwa gleiche Einkünfte oder hat ein Ehegatte beruflich, z.B. für die gemeinsamen Kinder zurückgesteckt. Haben Sie gemeinsame Verpflichtungen, z.B. einen Kredit für ein gemeinsam gebautes Haus oder eine erworbene Eigentumswohnung finanziert? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch, damit Ihnen einen Überblick über sämtliche Scheidungsfolgen geben können. Sollte ein Treffen nicht möglich sein, können wir natürlich auch hier die Scheidungsfolgen telefonisch besprechen und die weitere Korrespondenz sodann auf elektronischem Weg mit Ihnen führen.

Für Sie auf das Familienrecht spezialisiert:
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Olaf H. Herzog

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  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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