Unfälle treffen jeden unerwartet. Der Geschädigte ist jedoch auch bei Mitverschulden, berechtigt, auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen. Wir vertreten Sie kompetent im Rahmen der außergerichtlichen Unfallregulierung von Fahrzeugschäden und Personenschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, die Durchsetzung von Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Rentenansprüchen wegen Verletzungsfolgen.
Das Verkehrsrecht behandelt u.a. die folgenden Bereiche, bei denen wir Ihnen gerne zur Seite stehen:
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Regulierung von Verkehrsunfällen, sowie Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Sachverständigenkosten etc.
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Regulierung von Personenschäden (Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Rentenzahlungen, Haushaltsführungsschaden etc.)
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Autokauf und Autoreparatur
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Rücktritt vom Kaufvertrag